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IT-RechtIT-Recht

IT-Recht ist ein Rechtsgebiet von enormer wirtschaftlicher Bedeutung für Unternehmen geworden. IT-Recht ist die Kurzform für Informationstechnologierecht oder auch Informationsrecht. In diesem Rechtsbereich werden eine Vielzahl von Verträgen gestaltet, die in der heutigen Zeit das "Herz" eines Unternehmens, nämlich die im Unternehmen eingesetzte Software und Hardware betreffen. Softwareverträge sind Verträge zur Erstellung von Individualsoftware, Betrieb von Standardsoftware, Anpassung von Standardsoftware, Verträge über IT-Projekte, Outsourcing etc.. Kommt es bei dem Betrieb dieser Software zu Fehlern, entstehen häufig immense Schäden für das Unternehmen, die unternehmenskritische Auswirkungen haben. Da ist es besonders wichtig, bei der Vertragsgestaltung gut beraten worden zu sein und Ihre Interessen berücksichtigende Verträge abgeschlossen zu haben. Wir gestalten Ihnen solche Verträge.

Ihr verantwortlicher Ansprechpartner im Bereich IT-Recht ist Herr Rechtsanwalt Dirk Oelbermann.

Wir beraten in folgenden Bereichen:

  1. Vertragsrecht der Informationstechnologien, einschließlich der Gestaltung individueller Verträge (Softwarevertragsrecht -> Miete, Kauf, Leasing, Erstellung, Pflege) und Allgemeine Geschäftsbedingungen
  2. Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von Providerverträgen und Nutzungsbedingungen (Online- / Mobil-Business),
  3. Urheberrecht, Markenrecht, insbesondere Domainrecht, Probleme durch Musiktauschbörsen und Videotauschbörsen durch sog. Filesharing
  4. Recht des Datenschutzes und Sicherheit in der Informationstechnologie einschließlich Verschlüsselungen
  5. Strafrecht im Bereich der Informationstechnologien

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Tel. +49 221 272713-0

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