Wir beraten Sie in allen Arten von Leasinggeschäften.
Hierzu gehören insbesondere das Finanzierungsleasing, Hersteller- und Händlerleasing, Operating Leasing und Sale-and-Lease-Back (SLB)
Häufig bestehen Differenzen bei Leasingverträgen von Kraftfahrzeugen für private und gewerbliche Zwecke im Wege der Teil- und Vollamortisation wie auch bei Maschinen im Rahmen des Operating Leasing.
Ihre Ansprechpartner sind die Herren Rechtsanwälte Ralph Tilemann und Stefan Moericke.
- Ansprüche wegen Mängeln der geleasten Sache
- Beschädigung oder Zerstörung der geleasten Sache
- Abwicklung des Leasingvertrages
- Kündigung des Leasingvertrages
- Zustand der geleasten Sache bei Rückgabe
- Kaufoption des Leasingnehmers bzw. Andienungsrecht des Leasinggebers


