Das Baurecht unterteilt sich in zwei große Bereiche:
- Öffentliches Baurecht: Fragen bezügl. Baugenehmigung, Nachbarrechten, etc. in Zusammenarbeit mit den Baubehörden
- Privates Baurecht: Probleme zwischen Bauherrn und Handwerkern, Architekten oder Statikern
Baurechtliche Beratung hat viele Vorteile: Sie schützt Bauunternehmer, Investoren, Architekten, öffentliche wie private Bauherrn im Vorhinein und während der Projektabwicklung vor juristischen Fehlern.
Setzen Sie bereits im Präventivbereich auf unsere fachkundige Beratung – Nur so können Sie etwaige Kosten und Nachteile vermeiden!
Probleme ergeben sich insbesondere bei folgenden Fragestellungen:
- Prüffähigkeit der Endrechnung
- Baueinstellung und -kündigung
- Mängel
- Terminverzögerungen
- Haftung der Baubeteiligten
- Skonto
- Beweissicherung und Verjährung etc.
Ihr verantwortlicher Ansprechpartner im Bereich IT-Recht ist Herr Rechtsanwalt Ralph Tilemann.


