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StrafrechtStrafrecht

Reden ist silber, Schweigen ist Gold.

Schnell sieht man sich einem strafrechtlichen Vorwurf ausgesetzt. Mit oft weitreichenden Folgen. Gerade in Strafsachen ist daher der frühzeitige Gang zu einem auf Strafrecht spezialisierten Anwalt wichtig, denn bereits im Ermittlungsverfahren werden maßgeblich die Weichen gestellt. Oft lässt sich durch eine frühzeitige anwaltliche Tätigkeit eine Hauptverhandlung verhindern. Insbesondere bevor Äußerungen gegen den Strafverfolgungsbehörden abgegeben werden, sollte man sich beraten lassen. Denn schnell bestätigt eine vermeintlich entlastende Aussage in einer Vernehmung unbeabsichtigt den Vorwurf und kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Sollten Sie eine Vorladung der Polizei erhalten, machen Sie in jedem Fall von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Hierdurch kann Ihnen kein Nachteil entstehen! Benachrichtigen Sie uns so schnell wie möglich, am besten noch vor der Vernehmung.

Wir beraten Sie bei allen Fragen, die das Strafrecht betreffen wie z.B.:

  • Vermögensdelikte (z.B. Betrug, Untreue, Diebstahl, Raub, Erpressung)
  • Straßenverkehrsdelikte
  • Körperverletzungsdelikte
  • Brandstiftung, Sachbeschädigung
  • Straften gegen die öffentliche Ordnung (Haufriedensbruch)
  • Betäubungsmittelstraftaten
  • Straftaten im Amt
  • Steuerstrafrecht
  • Verstöße gegen das Waffengesetz
  • Jugendstrafrecht
  • Verhaftungen
  • Durchsuchungen
  • Strafvollstreckung
  • Zeugenbeistand
  • Pflichtverteidigung

Wir vertreten auch Opfer von Straftaten im Rahmen der Nebenklage.

Ihre verantwortliche Ansprechpartnerin ist Frau Rechtsanwältin Katja Midunsky.

Theodor-Heuss-Ring 14
D-50668 Köln
Tel. +49 221 272713-0

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