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Verkehrsrecht und VerkehrsstrafrechtVerkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht

Guter und unabhängiger Rat schützt vor teuren Folgen!

Bei Unfällen ist die gegnerische Versicherung bei einer Haftung verpflichtet, auch die Anwaltskosten des Geschädigten zu übernehmen. Somit entstehen Ihnen keine Kosten durch unsere Inanspruchnahme.

Auch bei vermeintlich an der Unfallstelle noch eindeutigen Sachverhalten ergeben sich im Nachhinein oft Schwierigkeiten, mit der der Geschädigte anfangs kaum rechnet. Im günstigsten Fall werden von den Versicherungen nur Nebenpositionen - vom Laien unbemerkt - gekürzt oder schlicht gar nicht gezahlt. Oft kommt es jedoch zu vorschnellen, unberechtigten Kürzungen der Schadenspositionen, Mithaftungseinwänden oder vollständigen Haftungsablehnungen durch die Versicherung. Je früher wir uns für Sie einschalten, desto weniger Verzögerungen treten bei der Regulierung ein.

Wir beraten Sie nach einem Verkehrsunfall vollumfänglich über die Ihnen zustehenden Ansprüche – im Gegensatz zu den Versicherungen, deren vermeintlicher „Rund-um-Service“ ausschließlich auf die eigenen wirtschaftlichen Interessen an einer möglichst preisgünstigen Regulierung gerichtet ist. Hierbei berücksichtigen wir insbesondere auch Ihnen zustehenden Nebenpositionen wie Nutzungsausfall oder Mietwagen, Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschäden bei Verletzungen oder Ansprüche gegen Unfallversicherer.

Wir befreien Sie zudem von dem Aufwand, den ein Unfall immer mit sich bringt. Im Falle einer Verletzung können Sie sich so ganz auf Ihre Genesung konzentrieren.

Ihre verantwortliche Ansprechpartnerin ist Frau Rechtsanwältin Katja Midunsky.

Wir beraten Sie bei allen Problemen im Verkehrsrecht, wie z.B.:

  • Unfallabwicklung
  • Haftungs- und Mitverschuldensfragen bei Unfällen
  • Schadensbezifferung
  • Leasing- oder Kaskoschäden
  • Versicherungsrecht
  • Regress der eigenen Versicherung bei Unfallflucht, Trunkenheitsfahrten etc.
  • Fahrzeugkaufverträge (z.B. verschwiegene Mängel oder Unfallschäden)
  • Fahrerlaubnisrecht (Punkte, MPU, Entziehung der Fahrerlaubnis aus Altersgründen etc.)

Auch im Verkehrsstrafrecht und Bußgeldverfahren bieten wir Hilfestellung an:

  • Fahren ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots
  • Verstoß gegen das Versicherungspflicht
  • Trunkenheitsfahrt / Fahrt unter Drogeneinfluss
  • Fahrlässige Tötung oder Körperverletzung im Straßenverkehr
  • Unfallflucht
  • Nötigung
  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Abstandsverstöße
  • Rotlichtverstöße
  • Lenkzeit- und Mautverstöße
  • Fahrverbot etc.

Gerade in diesen Bereichen geht es oft um den Führerschein bzw. die Entziehung der Fahrerlaubnis für mehrere Monate. Hier legen wir unseren Schwerpunkt darauf, Ihre Mobilität zu wahren, indem wir Fahrverbote oder die Entziehung der Fahrerlaubnis nach Möglichkeit verhindern bzw. Sperrzeiten für die Wiedererteilung verkürzen.

Ihre Kosten? Wenn Sie im Besitz einer Verkehrsrechtsschutzversicherung sind, haben Sie in einer derartigen Situation ohnehin mehr Sicherheit. Falls nicht, sollten Sie sich dennoch vorab von uns beraten lassen. Oft kann auch bei vermeintlich eindeutigen Geschehnissen oder Bußgeldbescheiden etwas für Sie erreicht werden.

Theodor-Heuss-Ring 14
D-50668 Köln
Tel. +49 221 272713-0

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