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BußgeldkatalogBußgeldkatalog

Geschwindigkeitsüberschreitungen:

Folgende Regelsätze gelten für Pkw ohne Anhänger und Motorräder.

(Strafen für Pkw mit Anhänger und Lkw ab 3,5 t zul. Gesamtgewicht hier beim KBA)

  • Ab 40 Euro kommen 25,60 Euro Gebühren hinzu.

innerhalb geschlossener Ortschaften (gilt auch für 30 km-Zone

  • bis 10 km/h 15,- EUR
  • 11-15 km/h 25,- EUR
  • 16-20 km/h 35,- EUR
  • 21-25 km/h 50,- EUR, 1 Punkt
  • 26-30 km/h 60,- EUR, 3 Punkte
  • 31-40 km/h 100,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 41-50 km/h 125,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 51-60 km/h 175,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
  • 61-70 km/h 300,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
  • über 70 km/h 425,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn, auch in Baustellen)

  • bis 10 km/h 10,- EUR
  • 11-15 km/h 20,- EUR
  • 16-20 km/h 30,- EUR
  • 21-25 km/h 40,- EUR, 1 Punkt
  • 26-30 km/h 50,- EUR, 3 Punkte
  • 31-40 km/h 75,- EUR, 3 Punkte
  • 41-50 km/h 100,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 51-60 km/h 150,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 61-70 km/h 275,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
  • über 70 km/h 375,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Achtung, ein Fahrverbot wird auch verhängt, wenn innerhalb eines Jahres 2 Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h festgestellt wurden ! Ist außerdem beim dritten Geschwindigkeits-Eintrag in Flensburg möglich.

Toleranz, vom gemessenen Wert abgezogen: meist 3 km/h bei weniger als 100 km/h, darüber 3%.

Im Normalfall zeigt der Tachometer des Autos mehr an als die tatsächliche Geschwindigkeit.

Zu geringer Abstand:

Nichteinhalten des Abstandes zu einem vorausfahrenden Fahrzeug

Bei einer Geschwindigkeit bis 80 km/h

  • 25,- EUR,
  • bei Gefährdung 30,- EUR,
  • bei Sachbeschädigung 35,- EUR

Bei einer Geschwindigkeit über 80 km/h

  • wenn nicht in Metern weniger als ein Viertel des Tachowertes 35,- EUR

Bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h

  • weniger als 5/10 des halben Tachowertes 40,- EUR, 1 Punkt
  • weniger als 4/10 des halben Tachowertes 60,- EUR, 2 Punkte
  • weniger als 3/10 des halben Tachowertes 100,- EUR, 3 Punkte (bei mehr als 100 km/h + 1 Monat Fahrverbot)
  • weniger als 2/10 des halben Tachowertes 150,- EUR, 4 Punkte (bei mehr als 100 km/h + 2 Monate Fahrverbot)
  • weniger als 1/10 des halben Tachowertes 200,- EUR, 4 Punkte (bei mehr als 100 km/h + 3 Monate Fahrverbot)

Bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h

  • weniger als 5/10 des halben Tachowertes 60,-
  • weniger als 4/10 des halben Tachowertes 100,- EUR, 3 Punkte
  • weniger als 3/10 des halben Tachowertes 150,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • weniger als 2/10 des halben Tachowertes 200,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
  • weniger als 1/10 des halben Tachowertes 250,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Überholen

Überholt unter Nichtbeachten des Verkehrszeichens "Überholverbot"

  • 40,- EUR, 1 Punkt
  • mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 125,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt

  • 30,- EUR,
  • bei Sachbeschädigung 35,- EUR

Beim Überholen ausreichenden Seitenabstand zu einem anderen Verkehrsteilnehmer nicht eingehalten

  • 30,- EUR,
  • bei Sachbeschädigung 35,- EUR

Nach dem Überholen nicht sobald wie möglich wieder nach rechts eingeordnet

  • 10,- EUR

Nach dem Überholen beim Einordnen einen Überholten behindert

  • 20,- EUR

Vorschriftswidrig links überholt, obwohl der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs die Absicht, nach links abzubiegen, angekündigt und sich eingeordnet hatte

  • 25,- EUR,
  • bei Sachbeschädigung 30,- EUR

Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt

  • 10,- EUR

Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt

  • 50,- EUR, 3 Punkte

Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage

  • 50,- EUR, 3 Punkte

und dabei "Überholverbot"-Verkehrszeichen nicht beachtet oder Fahrstreifenbegrenzung überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung nicht gefolgt

  • 75,- EUR, 4 Punkte
  • mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 125,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

Parken:

Parken: Verlassen des Fahrzeugs oder Halten für mehr als 3 Minuten

Unzulässig gehalten z.B. auf Fußgängerüberwegen, bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, vor und in Feuerwehrzufahrten, an Taxiständen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot...

  • 10,- EUR,
  • bei Behinderung 15,- EUR

Halten in "zweiter Reihe"

  • 15,- EUR,
  • bei Behinderung 20,- EUR

Parken z.B. auf Geh- und Radwegen, an engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot...

  • 15,- EUR,
  • bei Behinderung 25,- EUR
  • länger als eine Stunde 25,- EUR,
  • bei Behinderung 35,- EUR

Behinderung von Rettungsfahrzeugen durch Parken

  • 40,- EUR, 1 Punkt

Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt

  • 35,- EUR

Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen geparkt

  • 20,- EUR

Parken in "zweiter Reihe"

  • 20,- EUR,
  • bei Behinderung 25,- EUR
  • länger als 15 Minuten 30,- EUR,
  • bei Behinderung 35,- EUR

Vorrang des Berechtigten beim Einparken in eine Parklücke nicht beachtet

  • 10,- EUR

Nicht platzsparend gehalten oder geparkt

  • 10,- EUR

Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit:

An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreitung der Höchstparkdauer geparkt

  • 5,- EUR
  • bis 30 Minuten 5,- EUR
  • bis zu einer Stunde 10,- EUR
  • bis zu zwei Stunden 15,- EUR
  • bis zu drei Stunden 20,- EUR>
  • länger als drei Stunden 25,- EUR

Ampel

Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil, rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt (auf deutsch: innerhalb 1 Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel gefahren, kein grüner Pfeil):

  • 50,- EUR; 3 Punkte
  • mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 125,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot

bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens

  • 125,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
  • mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot

Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil vor dem Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht angehalten

  • 50,- EUR; 3 Punkte

den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen den Fahrradverkehr auf Radwegfurten, gefährdet

  • 60,- EUR; 3 Punkte

den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen

  • behindert 60,- EUR; 3 Punkte
  • gefährdet 75,- EUR; 3 Punkte

TÜV / AU

Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von mehr als zwei bis zu vier Monaten:

  • 15,- EUR
  • vier bis acht Monaten 25,- EUR
  • mehr als acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte

Abgasuntersuchung:

  • Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung überschritten um
  • mehr als zwei bis zu acht Monate 15,- EUR
  • mehr als acht Monate 40,- EUR, 1 Punkt

Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt:

  • 15,- EUR

Alkohol und Drogen:

Einen Promillerechner finden Sie unter www.promillerechner.de.

Alkoholgehalt im Blut (Mindeststrafen)

ab 0,3 bis unter 0,5 Promille:

  • nicht strafbar, wenn keine Anzeichen für Fahrunsicherheit vorliegen und es nicht zu einem Unfall kommt;
  • strafbar bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder bei Beteiligung an einem Unfall mit 7 Punkten und Geld- oder Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug

ab 0,5 Promille:

  • 250,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • bei Eintragung von bereits einer Entscheidung 500,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
  • bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen 750,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

ab 1,1 Promille:

  • Geldstrafe oder Freiheitsentzug, 7 Punkte, 6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis
  • Bei Ersttätern sind bei einem Entzug der Fahrerlaubnis ein bis zwei Netto-Monatslöhne und eine Sperrfrist von 6 bis 12 Monaten üblich.
  • Für Fahrer, die jünger als 21 Jahre und/oder noch in der Probezeit sind, gilt jetzt die Null-Promille-Grenze.
  • Verstöße dagegen werden mit 125 Euro, 2 Punkten und während der Probezeit mit Aufbauseminar und Probezeitverlängerung bestraft.

Auf dem Fahrrad wird ab 1,6 Promille eine MPU fällig. Beim Nichtbestehen ist der Auto-Führerschein weg. Mit Unfallbeteiligung oder Ausfallerscheinungen wird es ab 0,3 Promille teuer, den Führerschein verliert man im Normalfall als Ersttäter erst ab 1,6 Promille nach nicht bestandener MPU.

Berauschende Mittel (Cannabis, Heroin, Kokain, Morphin, Amphetamine, Ecstasy)

  • 250,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • bei Eintragung von bereits einer Entscheidung 500,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
  • bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen 750,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Achtung:

Der Genuss von harten Drogen (auch außerhalb des Straßenverkehrs) führt im Normalfall zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Ein hoher Wert beim Cannabis-Abbauprodukt (THC-COOH) kann zum Führerscheinentzug führen, weil dies einen regelmäßen Konsum anzeigt.

Wird man beim Fahren unter Drogen erwischt, droht ein Drogenscreening oder die MPU.

Erhöhung der Strafen bei Gefährdung oder Sachbeschädigung:

Erhöhung der Regelsätze bei Hinzutreten einer Gefährdung oder Sachbeschädigung falls diese Merkmale nicht bereits im Grundtatbestand enthalten sind, bei:

  • 40,- EUR: mit Gefährdung 50,- EUR, mit Sachbeschädigung 60,- EUR
  • 50,- EUR: mit Gefährdung 60,- EUR, mit Sachbeschädigung 75,- EUR
  • 60,- EUR: mit Gefährdung 75,- EUR, mit Sachbeschädigung 90,- EUR
  • 75,- EUR: mit Gefährdung 100,- EUR, mit Sachbeschädigung 125,- EUR
  • 90,- EUR: mit Gefährdung 110,- EUR, mit Sachbeschädigung 135,- EUR
  • 100,- EUR: mit Gefährdung 125,- EUR, mit Sachbeschädigung 150,- EUR
  • 125,- EUR: mit Gefährdung 150,- EUR, mit Sachbeschädigung 175,- EUR
  • 150,- EUR: mit Gefährdung 175,- EUR, mit Sachbeschädigung 225,- EUR
  • 175,- EUR: mit Gefährdung 200,- EUR, mit Sachbeschädigung 225,- EUR
  • 200,- EUR: mit Gefährdung 225,- EUR, mit Sachbeschädigung 225,- EUR

Enthält der Grundtatbestand bereits eine Gefährdung, führt Sachschaden zu folgender Erhöhung:

40,- EUR: 50,- EUR; 50,- EUR: 60,- EUR; 60,- EUR: 75,- EUR; 75,- EUR: 100,- EUR

Straftaten im Straßenverkehr:

  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort 7 Punkte Davon ausgenommen können kleinere Unfälle außerhalb des fließenden Verkehrs sein, wenn kein Personenschaden und kein bedeutender Sachschaden entstanden sind und sich der verursachende Autofahrer innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet.
  • Straßenverkehrsgefährdung durch Führen eines Fahrzeugs bei Fahrunsicherheit infolge Alkoholgenusses, Genuss anderer berauschender Mittel, geistiger oder körperlicher Mängel 7 Punkte
  • Straßenverkehrsgefährdung durch grob verkehrswidrige(s) und rücksichtslose(s) Vorfahrtmissachtung, Fehlverhalten beim Überholen, Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen, zu schnelles Fahren unter anderem an unübersichtlichen Stellen, Missachtung des Rechtsfahrgebots, Wenden, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder versuchtes Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder versuchtes Wenden, Fahren entgegen der Fahrtrichtung auf Autobahnen oder Kraftstraßen, Nichtkenntlichmachung haltender oder liegengebliebener Fahrzeuge 7 Punkte
  • Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeuges ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots und trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins 6 Punkte
  • Kennzeichenmissbrauch, Gebrauch oder Gestatten des Gebrauchs unversicherter Kraftfahrzeuge oder Anhänger 6 Punkte
  • Unbefugter Gebrauch von Kraftfahrzeugen 5 Punkte
  • Nötigung, Tötung, Körperverletzung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, unterlassene Hilfeleistung, andere Straftaten 5 Punkte

Sonstiges

Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vorgeschriebene amtliche oder rote Kennzeichen oder Kurzkennzeichen fehlte

  • 40,- EUR; 1 Punkt

Bei laufendem Motor ein Handy zur Benutzung in die Hand genommen

  • 40,- EUR, 1 Punkt

Mit einem Fahrrad fahrend ein Handy zur Benutzung in die Hand genommen

  • 25,- EUR

Mit abgefahrenen Reifen gefahren

  • 50 / 75,- EUR; 3 Punkte

Im Winter mit Sommerreifen gefahren

  • 20,- EUR,
  • bei Behinderung 40,- EUR, 1 Punkt

Kennzeichen mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen

  • 50,- EUR; 1 Punkt

Nebelscheinwerfer statt Abblendlicht trotz ausreichender Sicht benutzt

  • 10,- EUR

Vorgeschriebenen Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt

  • 30,- EUR

Als Kfz-Führer Kind ohne jede Sicherung befördert

  • bei einem Kind 40,- EUR, 1 Punkt
  • bei mehreren Kindern 50,- EUR, 1 Punkt

Als Kfz-Führer oder als anderer Verantwortlicher bei der Beförderung eines Kindes nicht für die vorschriftsmäßige Sicherung gesorgt

  • bei einem Kind 30,- EUR
  • bei mehreren Kindern 35,- EUR

(Umweltschutz:) Innerhalb einer Ortschaft unnütz hin- und hergefahren und dadurch einen anderen belästigt

  • 20,- EUR

Als Unfallbeteiligter den Verkehr nicht gesichert oder bei geringfügigem Schaden nicht unverzüglich beiseite gefahren

  • 30,- EUR,
  • bei Sachbeschädigung 35,- EUR

Unfallspuren beseitigt, bevor die notwendigen Feststellungen getroffen worden waren

  • 30,- EUR

Vorgeschriebenes Ausweispapier, vorgeschriebene Urkunde über eine Erlaubnis oder sonstige Bescheinigung nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt

  • 10,- EUR

Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war, in Betrieb genommen

  • 20,- EUR

Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtsberechtigten gefährdet

  • 50,- EUR, 3 Punkte

Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen außerhalb geschlossener Ortschaften am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren

  • 40,- EUR, 3 Punkte

Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren

  • in einer Ein- oder Ausfahrt 50,- EUR, 4 Punkte
  • auf der Nebenfahrbahn oder dem Seitenstreifen 100,- EUR, 4 Punkte
  • auf der durchgehenden Fahrbahn 150,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

Auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen geparkt

  • 40,- EUR, 2 Punkte

Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens benutzt

  • 50,- EUR, 2 Punkte

Zeichen oder Haltegebot eines Polizeibeamten nicht befolgt

  • 50,- EUR, 3 Punkte

Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß geführt, nicht ausgehändigt oder nicht für die vorgeschriebene Dauer aufbewahrt

  • 50,- EUR, 1 Punkt

Ohne Abblendlich im Tunnel gefahren

  • 10,- EUR

Wenden im Tunnel

  • 40,- EUR, 1 Punkt

In der Nothaltebucht unberechtigt gehalten

  • 20,- EUR; geparkt 25,- EUR

An einer Schranke nicht gehalten

  • 150,- EUR, 1 Monat Fahrverbot

Eine geschlossene Schranke umfahren

  • 450,- EUR, 3 Monate Fahrverbot

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