Geschwindigkeitsüberschreitungen:
Folgende Regelsätze gelten für Pkw ohne Anhänger und Motorräder.
(Strafen für Pkw mit Anhänger und Lkw ab 3,5 t zul. Gesamtgewicht hier beim KBA)
- Ab 40 Euro kommen 25,60 Euro Gebühren hinzu.
innerhalb geschlossener Ortschaften (gilt auch für 30 km-Zone
- bis 10 km/h 15,- EUR
- 11-15 km/h 25,- EUR
- 16-20 km/h 35,- EUR
- 21-25 km/h 50,- EUR, 1 Punkt
- 26-30 km/h 60,- EUR, 3 Punkte
- 31-40 km/h 100,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 41-50 km/h 125,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 51-60 km/h 175,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
- 61-70 km/h 300,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
- über 70 km/h 425,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn, auch in Baustellen)
- bis 10 km/h 10,- EUR
- 11-15 km/h 20,- EUR
- 16-20 km/h 30,- EUR
- 21-25 km/h 40,- EUR, 1 Punkt
- 26-30 km/h 50,- EUR, 3 Punkte
- 31-40 km/h 75,- EUR, 3 Punkte
- 41-50 km/h 100,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 51-60 km/h 150,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 61-70 km/h 275,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
- über 70 km/h 375,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Achtung, ein Fahrverbot wird auch verhängt, wenn innerhalb eines Jahres 2 Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h festgestellt wurden ! Ist außerdem beim dritten Geschwindigkeits-Eintrag in Flensburg möglich.
Toleranz, vom gemessenen Wert abgezogen: meist 3 km/h bei weniger als 100 km/h, darüber 3%.
Im Normalfall zeigt der Tachometer des Autos mehr an als die tatsächliche Geschwindigkeit.
Zu geringer Abstand:
Nichteinhalten des Abstandes zu einem vorausfahrenden Fahrzeug
Bei einer Geschwindigkeit bis 80 km/h
- 25,- EUR,
- bei Gefährdung 30,- EUR,
- bei Sachbeschädigung 35,- EUR
Bei einer Geschwindigkeit über 80 km/h
- wenn nicht in Metern weniger als ein Viertel des Tachowertes 35,- EUR
Bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h
- weniger als 5/10 des halben Tachowertes 40,- EUR, 1 Punkt
- weniger als 4/10 des halben Tachowertes 60,- EUR, 2 Punkte
- weniger als 3/10 des halben Tachowertes 100,- EUR, 3 Punkte (bei mehr als 100 km/h + 1 Monat Fahrverbot)
- weniger als 2/10 des halben Tachowertes 150,- EUR, 4 Punkte (bei mehr als 100 km/h + 2 Monate Fahrverbot)
- weniger als 1/10 des halben Tachowertes 200,- EUR, 4 Punkte (bei mehr als 100 km/h + 3 Monate Fahrverbot)
Bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h
- weniger als 5/10 des halben Tachowertes 60,-
- weniger als 4/10 des halben Tachowertes 100,- EUR, 3 Punkte
- weniger als 3/10 des halben Tachowertes 150,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- weniger als 2/10 des halben Tachowertes 200,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
- weniger als 1/10 des halben Tachowertes 250,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Überholen
Überholt unter Nichtbeachten des Verkehrszeichens "Überholverbot"
- 40,- EUR, 1 Punkt
- mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 125,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt
- 30,- EUR,
- bei Sachbeschädigung 35,- EUR
Beim Überholen ausreichenden Seitenabstand zu einem anderen Verkehrsteilnehmer nicht eingehalten
- 30,- EUR,
- bei Sachbeschädigung 35,- EUR
Nach dem Überholen nicht sobald wie möglich wieder nach rechts eingeordnet
- 10,- EUR
Nach dem Überholen beim Einordnen einen Überholten behindert
- 20,- EUR
Vorschriftswidrig links überholt, obwohl der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs die Absicht, nach links abzubiegen, angekündigt und sich eingeordnet hatte
- 25,- EUR,
- bei Sachbeschädigung 30,- EUR
Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt
- 10,- EUR
Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt
- 50,- EUR, 3 Punkte
Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage
- 50,- EUR, 3 Punkte
und dabei "Überholverbot"-Verkehrszeichen nicht beachtet oder Fahrstreifenbegrenzung überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung nicht gefolgt
- 75,- EUR, 4 Punkte
- mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 125,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Parken:
Parken: Verlassen des Fahrzeugs oder Halten für mehr als 3 Minuten
Unzulässig gehalten z.B. auf Fußgängerüberwegen, bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, vor und in Feuerwehrzufahrten, an Taxiständen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot...
- 10,- EUR,
- bei Behinderung 15,- EUR
Halten in "zweiter Reihe"
- 15,- EUR,
- bei Behinderung 20,- EUR
Parken z.B. auf Geh- und Radwegen, an engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot...
- 15,- EUR,
- bei Behinderung 25,- EUR
- länger als eine Stunde 25,- EUR,
- bei Behinderung 35,- EUR
Behinderung von Rettungsfahrzeugen durch Parken
- 40,- EUR, 1 Punkt
Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt
- 35,- EUR
Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen geparkt
- 20,- EUR
Parken in "zweiter Reihe"
- 20,- EUR,
- bei Behinderung 25,- EUR
- länger als 15 Minuten 30,- EUR,
- bei Behinderung 35,- EUR
Vorrang des Berechtigten beim Einparken in eine Parklücke nicht beachtet
- 10,- EUR
Nicht platzsparend gehalten oder geparkt
- 10,- EUR
Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit:
An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreitung der Höchstparkdauer geparkt
- 5,- EUR
- bis 30 Minuten 5,- EUR
- bis zu einer Stunde 10,- EUR
- bis zu zwei Stunden 15,- EUR
- bis zu drei Stunden 20,- EUR>
- länger als drei Stunden 25,- EUR
Ampel
Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil, rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt (auf deutsch: innerhalb 1 Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel gefahren, kein grüner Pfeil):
- 50,- EUR; 3 Punkte
- mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 125,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens
- 125,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
- mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil vor dem Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht angehalten
- 50,- EUR; 3 Punkte
den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen den Fahrradverkehr auf Radwegfurten, gefährdet
- 60,- EUR; 3 Punkte
den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen
- behindert 60,- EUR; 3 Punkte
- gefährdet 75,- EUR; 3 Punkte
TÜV / AU
Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von mehr als zwei bis zu vier Monaten:
- 15,- EUR
- vier bis acht Monaten 25,- EUR
- mehr als acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte
Abgasuntersuchung:
- Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung überschritten um
- mehr als zwei bis zu acht Monate 15,- EUR
- mehr als acht Monate 40,- EUR, 1 Punkt
Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt:
- 15,- EUR
Alkohol und Drogen:
Einen Promillerechner finden Sie unter www.promillerechner.de.
Alkoholgehalt im Blut (Mindeststrafen)
ab 0,3 bis unter 0,5 Promille:
- nicht strafbar, wenn keine Anzeichen für Fahrunsicherheit vorliegen und es nicht zu einem Unfall kommt;
- strafbar bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder bei Beteiligung an einem Unfall mit 7 Punkten und Geld- oder Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug
ab 0,5 Promille:
- 250,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- bei Eintragung von bereits einer Entscheidung 500,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
- bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen 750,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
ab 1,1 Promille:
- Geldstrafe oder Freiheitsentzug, 7 Punkte, 6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis
- Bei Ersttätern sind bei einem Entzug der Fahrerlaubnis ein bis zwei Netto-Monatslöhne und eine Sperrfrist von 6 bis 12 Monaten üblich.
- Für Fahrer, die jünger als 21 Jahre und/oder noch in der Probezeit sind, gilt jetzt die Null-Promille-Grenze.
- Verstöße dagegen werden mit 125 Euro, 2 Punkten und während der Probezeit mit Aufbauseminar und Probezeitverlängerung bestraft.
Auf dem Fahrrad wird ab 1,6 Promille eine MPU fällig. Beim Nichtbestehen ist der Auto-Führerschein weg. Mit Unfallbeteiligung oder Ausfallerscheinungen wird es ab 0,3 Promille teuer, den Führerschein verliert man im Normalfall als Ersttäter erst ab 1,6 Promille nach nicht bestandener MPU.
Berauschende Mittel (Cannabis, Heroin, Kokain, Morphin, Amphetamine, Ecstasy)
- 250,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- bei Eintragung von bereits einer Entscheidung 500,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
- bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen 750,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Achtung:
Der Genuss von harten Drogen (auch außerhalb des Straßenverkehrs) führt im Normalfall zum Entzug der Fahrerlaubnis.
Ein hoher Wert beim Cannabis-Abbauprodukt (THC-COOH) kann zum Führerscheinentzug führen, weil dies einen regelmäßen Konsum anzeigt.
Wird man beim Fahren unter Drogen erwischt, droht ein Drogenscreening oder die MPU.
Erhöhung der Strafen bei Gefährdung oder Sachbeschädigung:
Erhöhung der Regelsätze bei Hinzutreten einer Gefährdung oder Sachbeschädigung falls diese Merkmale nicht bereits im Grundtatbestand enthalten sind, bei:
- 40,- EUR: mit Gefährdung 50,- EUR, mit Sachbeschädigung 60,- EUR
- 50,- EUR: mit Gefährdung 60,- EUR, mit Sachbeschädigung 75,- EUR
- 60,- EUR: mit Gefährdung 75,- EUR, mit Sachbeschädigung 90,- EUR
- 75,- EUR: mit Gefährdung 100,- EUR, mit Sachbeschädigung 125,- EUR
- 90,- EUR: mit Gefährdung 110,- EUR, mit Sachbeschädigung 135,- EUR
- 100,- EUR: mit Gefährdung 125,- EUR, mit Sachbeschädigung 150,- EUR
- 125,- EUR: mit Gefährdung 150,- EUR, mit Sachbeschädigung 175,- EUR
- 150,- EUR: mit Gefährdung 175,- EUR, mit Sachbeschädigung 225,- EUR
- 175,- EUR: mit Gefährdung 200,- EUR, mit Sachbeschädigung 225,- EUR
- 200,- EUR: mit Gefährdung 225,- EUR, mit Sachbeschädigung 225,- EUR
Enthält der Grundtatbestand bereits eine Gefährdung, führt Sachschaden zu folgender Erhöhung:
40,- EUR: 50,- EUR; 50,- EUR: 60,- EUR; 60,- EUR: 75,- EUR; 75,- EUR: 100,- EUR
Straftaten im Straßenverkehr:
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort 7 Punkte Davon ausgenommen können kleinere Unfälle außerhalb des fließenden Verkehrs sein, wenn kein Personenschaden und kein bedeutender Sachschaden entstanden sind und sich der verursachende Autofahrer innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet.
- Straßenverkehrsgefährdung durch Führen eines Fahrzeugs bei Fahrunsicherheit infolge Alkoholgenusses, Genuss anderer berauschender Mittel, geistiger oder körperlicher Mängel 7 Punkte
- Straßenverkehrsgefährdung durch grob verkehrswidrige(s) und rücksichtslose(s) Vorfahrtmissachtung, Fehlverhalten beim Überholen, Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen, zu schnelles Fahren unter anderem an unübersichtlichen Stellen, Missachtung des Rechtsfahrgebots, Wenden, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder versuchtes Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder versuchtes Wenden, Fahren entgegen der Fahrtrichtung auf Autobahnen oder Kraftstraßen, Nichtkenntlichmachung haltender oder liegengebliebener Fahrzeuge 7 Punkte
- Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeuges ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots und trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins 6 Punkte
- Kennzeichenmissbrauch, Gebrauch oder Gestatten des Gebrauchs unversicherter Kraftfahrzeuge oder Anhänger 6 Punkte
- Unbefugter Gebrauch von Kraftfahrzeugen 5 Punkte
- Nötigung, Tötung, Körperverletzung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, unterlassene Hilfeleistung, andere Straftaten 5 Punkte
Sonstiges
Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vorgeschriebene amtliche oder rote Kennzeichen oder Kurzkennzeichen fehlte
- 40,- EUR; 1 Punkt
Bei laufendem Motor ein Handy zur Benutzung in die Hand genommen
- 40,- EUR, 1 Punkt
Mit einem Fahrrad fahrend ein Handy zur Benutzung in die Hand genommen
- 25,- EUR
Mit abgefahrenen Reifen gefahren
- 50 / 75,- EUR; 3 Punkte
Im Winter mit Sommerreifen gefahren
- 20,- EUR,
- bei Behinderung 40,- EUR, 1 Punkt
Kennzeichen mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen
- 50,- EUR; 1 Punkt
Nebelscheinwerfer statt Abblendlicht trotz ausreichender Sicht benutzt
- 10,- EUR
Vorgeschriebenen Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt
- 30,- EUR
Als Kfz-Führer Kind ohne jede Sicherung befördert
- bei einem Kind 40,- EUR, 1 Punkt
- bei mehreren Kindern 50,- EUR, 1 Punkt
Als Kfz-Führer oder als anderer Verantwortlicher bei der Beförderung eines Kindes nicht für die vorschriftsmäßige Sicherung gesorgt
- bei einem Kind 30,- EUR
- bei mehreren Kindern 35,- EUR
(Umweltschutz:) Innerhalb einer Ortschaft unnütz hin- und hergefahren und dadurch einen anderen belästigt
- 20,- EUR
Als Unfallbeteiligter den Verkehr nicht gesichert oder bei geringfügigem Schaden nicht unverzüglich beiseite gefahren
- 30,- EUR,
- bei Sachbeschädigung 35,- EUR
Unfallspuren beseitigt, bevor die notwendigen Feststellungen getroffen worden waren
- 30,- EUR
Vorgeschriebenes Ausweispapier, vorgeschriebene Urkunde über eine Erlaubnis oder sonstige Bescheinigung nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt
- 10,- EUR
Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war, in Betrieb genommen
- 20,- EUR
Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtsberechtigten gefährdet
- 50,- EUR, 3 Punkte
Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen außerhalb geschlossener Ortschaften am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren
- 40,- EUR, 3 Punkte
Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren
- in einer Ein- oder Ausfahrt 50,- EUR, 4 Punkte
- auf der Nebenfahrbahn oder dem Seitenstreifen 100,- EUR, 4 Punkte
- auf der durchgehenden Fahrbahn 150,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen geparkt
- 40,- EUR, 2 Punkte
Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens benutzt
- 50,- EUR, 2 Punkte
Zeichen oder Haltegebot eines Polizeibeamten nicht befolgt
- 50,- EUR, 3 Punkte
Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß geführt, nicht ausgehändigt oder nicht für die vorgeschriebene Dauer aufbewahrt
- 50,- EUR, 1 Punkt
Ohne Abblendlich im Tunnel gefahren
- 10,- EUR
Wenden im Tunnel
- 40,- EUR, 1 Punkt
In der Nothaltebucht unberechtigt gehalten
- 20,- EUR; geparkt 25,- EUR
An einer Schranke nicht gehalten
- 150,- EUR, 1 Monat Fahrverbot
Eine geschlossene Schranke umfahren
- 450,- EUR, 3 Monate Fahrverbot
Zum Bußgeldrechner (öffnet in eigenem Fenster)


